Änderungen der DTU Sportordnung 2016

Bei der HTV-Ligabesprechung am Samstag in Langen wurde auf die Änderungen der DTU-Sportordnung ab 31.01.2016 hingewiesen.

1. Schwimmen

Bei Kälteschutzverbot müssen die Arme ab dem Ellbogen und die Beine ab dem Knie frei sein.

Bisher galt die Regelung, dass die Arme ab der Schulter frei sein müssen.

2. Radfahren

Bremshebel dürfen nicht nach vorn ragen.

Mit der früheren Regelung waren Mountainbikes auch bei Rennen mit Windschattenverbot strenggenommen unzulässig. Mit der neuen Regelung wird die gängige Praxis, MTB-Fahrern die Teilnahme zu gestatten, ins DTU-Regelwerk übernommen.

Scheibenbremsen sind bei Rennen mit Windschattenfreigabe verboten, bei Windschattenverbot aber erlaubt.

Mit dieser komplett neuen Regelung wird eine klare Rechtslage innerhalb der DTU bezüglich Scheibenbremsen geschaffen.

Die Windschattenzone beträgt 12 Meter von Vorderrad zu Vorderrad.

Diese Regel ersetzt die frühere Windschattenbox von 10 mal 3 Metern von Vorderrad zu Hinterrad. Die Verlängerung der Windschattenbox hat zur Folge, dass Nebeneinanderfahren nun auch als Fahren innerhalb der Windschattenzone gilt und entsprechend geahndet wird. Eine weitere Regelung für Blocking ist damit obsolet.

3. Allgemein

Smartphone als Tacho und das Schreiben von SMS im Rennen sind verboten.

Diese Regelung ersetzt die früheren Verbote beim Radfahren und Laufen. Entsprechend sind MP3-Player beim Schwimmen jetzt ebenfalls verboten.

Blau ist das neue schwarz.

Strafen für Windschattenfahren (Drafting) und Blocking werden von den Kampfrichtern ab 2016 mit einer blauen Karte angezeigt. Die Sanktionen, Stopp in der Penalty Box oder das Aufaddieren der Zeitstrafe, bleiben davon unberührt.

Das gesamte DTU Regelwerk inkl. Sportordnung findet ihr hier:
(http://www.dtu-info.de/footer/regelwerk-ordnungen/ordnungen.html)

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